Leseprobe August 2011

Radfahren mit Hund

Für diesen Newsletter hat sich noch ein Thema aus traurigem Anlass aufgedrängt. Otterhound Casper, aus unserer Zucht, ist leider bei einem Verkehrsunfall, bei dem er am Fahrrad geführt wurde, vom Auto überfahren worden. Seine Besitzerin ist glücklicherweise unverletzt geblieben, doch ihr Hund hat diesen Unfall nicht überlebt.

Gleich vorweg: Der genaue Hergang des Unfalls ist mir nicht bekannt, es geht nicht darum irgendwelche Vorwürfe hier nieder zu schreiben, denn Unfälle passieren. Egal ob man zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs ist, wenn man selber stürzt und den Hund loslassen muss, ist die Situation außer Kontrolle. – Man kann nun Glück haben,oder eben nicht…
Es tut mir furchtbar leid, dass Casper kein Glück hatte und kann mir lebhaft vorstellen, wie man sich fühlt, wenn man seinen Hund auf diese Weise verliert.

Grundsätzlich finde ich das Führen eines Otterhounds am Fahrrad für seine Fitness und den Muskelaufbau absolut positiv. Natürlich gibt es hier einiges zu beachten.

1. Sollte man selbst ein absolut sicherer Radfahrer sein.

2. Für das Radfahrtraining sollte der Hund mindestens ein Jahr alt sein.

3. Der Hund sollte vorher gelernt haben „bei Fuß“ (oder zumindest ohne Gezerre ) an der Leine zu gehen. Optimaler weise, sollte man üben, den Hund sowohl an der linken, wie auch an der rechten Seite zu führen.

4. Erste Übung ( natürlich nicht im Straßenverkehr ! ): Der Hund lernt das Fahrrad kennen, beschnuppern lassen und dann Kommando „Bei Fuß“ wobei das Fahrrad zwischen Hund und Führer geschoben wird. Erst wenn der Hund das geschobene Fahrrad gelassen akzeptiert, sollte man aufsteigen und losfahren. Hat der Hund Angst vor dem Fahrrad hilft es vielleicht, wenn man ihn von der Leine löst, so dass er mehr Platz zum ausweichen hat, um sich an das Gefährt zu gewöhnen. Ist der Hund hingegen forsch und greift das Fahrrad spielerisch an, müsst ihr ihn natürlich streng zurechtweisen. – Beißen in Pedale und Reifen ist natürlich tabu ebenso wie das unkontrollierte Springen „ins „ Fahrrad .

Das Führen von Hunden am Fahrrad im Straßenverkehr ist nur mit Leine und von Erwachsenen zulässig ( - das gilt auch, wenn man zu Fuß unterwegs ist ) und nur an der, vom Straßenverkehr abgewandten Seite. – Also rechts !!! Am besten also gleich auch beim Radfahren im Wald, den Hund rechts laufen lassen.

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